Gebäudereinigung im Kontext zur zuständigen Berufsgenossenschaft

Unter den Handwerken in Deutschland bekommt die Gebäudereinigung eine immer wichtigere Rolle. Immerhin sind hier im Vergleich zu anderen Handwerken fast die meisten Menschen beschäftigt. Ob Einzelfirma oder ein Unternehmen von unserer Größe: Zuständige Berufsgenossenschaft ist für alle ca. 50.000 Gebäudereinigungsunternehmen die Berufsgenossenschaft Bauwirtschaft. Der Grund dieser Zuständigkeit ist die Arbeit zum Werterhalt und der Instandhaltung von Gebäuden.

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Diese Leistungen erbringen Reinigungsfirmen in der Gebäudereinigung

Schon während eines Neubaus müssen Reinigungsfirmen aktiv am Werterhalt des Baus mitwirken. Denn Bauschmutz könnte neue Böden, Wände und Flächen schon vor dem eigentlichen Nutzungsbeginn beeinträchtigen. Im Einzelnen erfolgen nach der Beschreibung des Handwerks diese Leistungen:

  • Unterhaltsreinigung in Innenräumen: Das können Behördenräume oder Handelsbetriebe, öffentliche Einrichtungen oder medizinische Einrichtungen, Bürogebäude der Industrie oder Kongress- und Seminarzeentren sein.
  • Grundreinigung außen und innen: Sie wird ergänzend zur Unterhaltsreinigung oder per Einzelauftrag einmalig ausgeführt.
  • Sonderleistungen: Glasreinigung, Fassadenreinigung, Graffitientfernung, Industriereinigung (und weitere Extras)
  • Reinigung medizinischer Einrichtungen: Wir führen die Reinigung in Kliniken und Pflegeeinrichtungen, Arztpraxen und Ambulanzen fachgerecht einschließlich erforderlicher Desinfektionsmaßnahmen durch.
  • Baureinigung an Neubauten, bei Umbauten oder Sanierungen: Sie findet in Etappen nach Baufortschritt mit den Detailleistungen Baugrobreinigung, Baufeinreinigung und Bauschlussreinigung statt.
  • Außenreinigung: Dazu gehören unter anderem die Reinigung von Verkehrsflächen, die Parkhausund Tiefgaragenreinigung und/oder der Hausmeisterservice einschließlich der Pflege von Grünanlagen und dem Winterdienst.

Warum muss eine Berufsgenossenschaft zuständig sein?

Eine Aufgabe von Berufsgenossenschaften ist die Gefahrenverhütung. Beschäftigte der verschiedenen Branchen erhalten dadurch Schutz vor und Betreuung nach Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten. Die zuständige BG Bauwirtschaft regelt im Sinne der Prävention bei Gebäudereinigern die Arbeitssicherheit und Vorschriften für das Reinigungspersonal. Beispielsweise führen wir als Reinigungsfirma gründliche Einweisung in den Umgang mit Reinigungstechnik durch. Nur versierte Mitarbeiter bedienen komplexe Spezialtechnik, beispielsweise für die Fassaden- und Fensterreinigung oder die Reinigung von Verkehrsflächen. Geregelt ist durch die BG Bauwirtschaft auch, wie beim Nutzen fremder Einrichtungen zu verfahren ist. Dies ist für unser Gebäudereinigungsunternehmen ein Stück Sicherheit, beispielsweise gegen vermeidbare Haftungsfälle.

Vorteile der Zugehörigkeit zu einer Berufsgenossenschaft

Die Berufsgenossenschaft Bauwirtschaft ist kein reines Kontrollorgan. Sie kümmert sich auch um Firmen und Mitarbeiter der Gebäudereinigung, wenn es doch zu Unfällen und Ausfällen kommt. Sie fungieren als Berater und im Zweifelsfall als betreuende Genossenschaft. Dies sind wichtige Vorteile der Zugehörigkeit zur BG Bauwirtschaft:

  • Klare Regelungen für Unfallverhütung und Arbeitssicherheit
  • Ansprechpartner bei Arbeitsunfällen oder unklaren Haftungsstreitigkeiten
  • Berufsgenossenschaftliche Betreuung für die Tätigkeit bei verschiedenen Fremdobjekten
  • Unterstützung in der sicherheitsrechtlichen Planung ab Baubeginn oder für Arbeitsmittel und Dienstleistungen

Fazit:
Welche Berufsgenossenschaft ist für das Handwerk der Gebäudereinigung zuständig? Jede Reinigungsfirma vom Einzelunternehmen bis zum Gebäudereinigungsunternehme mit vielen Standorten, gehört der Berufsgenossenschaft Bauwirtschaft an. Diese kümmert sich um Sicherheitsbelange, Unfallverhütung und im Schadensfall um Nachsorge und Haftungsklärung.

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